Eingeschränkte Jurisdiktionen

  1. BITmarkets nimmt keine Konten von Einzelpersonen aus eingeschränkten Gerichtsbarkeiten auf oder erbringt Dienstleistungen für diese, noch für Unternehmenskonten von Unternehmen, die in eingeschränkten Gerichtsbarkeiten, wie nachstehend aufgeführt, gegründet wurden.

  2. Die eingeschränkten Gerichtsbarkeiten können Afghanistan, Algerien, Amerikanisch-Samoa, Weißrussland, Bolivien (Plurinationaler Staat), Zentralafrikanische Republik, China, Kuba, Demokratische Republik Kongo, Ecuador, Guam, Iran (Islamische Republik), Irak, Korea (Demokratische Volksrepublik), Kosovo, Libanon, Libyen, Mali, Mosambik, Myanmar, Nepal, Nicaragua, Pakistan, Palästinensischer Staat, Puerto Rico, Katar, Russland, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrische Arabische Republik, Tansania, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Venezuela (Bolivarische Republik), Amerikanische Jungferninseln, Westsahara, Jemen umfassen. Bitte beachten Sie, dass die Liste von Zeit zu Zeit geändert werden kann.

  3. BITmarkets nimmt keine Personen oder Einheiten auf, die sanktioniert sind, noch erbringt es Dienstleistungen für diese.

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