BITmarkets Team
Dec 25, 2025
Der neue Rahmen dehnt die seit langem bestehende Verwaltungszusammenarbeit der EU im Bereich der Besteuerung auf digitale Vermögenswerte aus und zielt darauf ab, eine Meldelücke zu schließen, durch die Teile der Kryptowirtschaft von der üblichen Steuertransparenz ausgeschlossen waren.
DAC8 (Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung) erweitert die bestehenden Meldepflichten auf Krypto-Vermögenswerte und die Einrichtungen, die deren Nutzung erleichtern, einschließlich Börsen und Makler.
Nach der Richtlinie müssen Anbieter Informationen über Kunden und meldepflichtige Transaktionen sammeln und übermitteln. Die nationalen Steuerbehörden werden die Daten dann automatisch in der gesamten EU austauschen, um eine einheitlichere Sicht auf Krypto-Bestände, -Geschäfte und -Transfers zu schaffen, ähnlich der Transparenz, die bereits für Bankkonten und Wertpapiere gilt.
Obwohl DAC8 oft als neue Transparenzmaßnahme für digitale Vermögenswerte dargestellt wird, baut sie auf einem älteren Rahmen auf. Die ursprüngliche Richtlinie war in erster Linie auf Banktransaktionen ausgerichtet. Als Blockchain-basierte Vermögenswerte näher an den finanziellen Mainstream heranrückten, wurden die Regeln aktualisiert, um dem Wachstum der Krypto-Märkte Rechnung zu tragen.
Mit der Änderung wird der automatische Informationsaustausch auf Transaktionen mit Krypto-Vermögenswerten sowie auf bestimmte Einkünfte, die nicht aus dem Vermögen stammen, ausgeweitet. Sie spiegelt auch die Aktualisierungen des Gemeinsamen Meldestandards (CRS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wider.
Über die Sichtbarkeit von Einkommen und Kapitalerträgen hinaus erweitert DAC8 die Möglichkeiten, wie die ausgetauschten Informationen verwendet werden können, einschließlich der Mehrwertsteuer (VAT), indirekter Steuern, Zölle und bestimmter nichtsteuerlicher Zwecke im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
DAC8 erweitert auch die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der Europäischen Kommission und verlangt eine jährliche Überwachung der Wirksamkeit der Verwaltungszusammenarbeit und der Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung.
Während die Richtlinie ab dem 1. Januar 2026 gilt, haben Krypto-Unternehmen eine Übergangsfrist. Die Anbieter haben bis zum 1. Juli 2026 Zeit, ihre Berichtssysteme, Prozesse zur Prüfung der Kundenidentität und interne Kontrollen an die neuen Anforderungen anzupassen.
Quellen: