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USDT Stablecoin droht EU-Delisting

December 27, 2024 Trends
BITmarkets | USDT Stablecoin droht EU-Delisting

Die Kryptowährungsvorschriften der Europäischen Union stehen kurz vor ihrem vollen Inkrafttreten, aber es bleibt eine erhebliche Unsicherheit in Bezug auf den USDT-Stablecoin von Tether.

Mitte Dezember hat die US-amerikanische Kryptobörse Coinbase den USDt von der Liste genommen.Mitte Dezember hat die US-amerikanische Kryptobörse Coinbase den USDt von Tether von der Liste gestrichen, mit der Begründung, dass er mit der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) konform sein müsse.

Trotz dessen wird der Stablecoin weiterhin in der EU gehandelt, da viele Börsen auf weitere Hinweise der europäischen Regulierungsbehörden über den Status des USDt im Rahmen der MiCA warten.

Obgleich die EU-Regulierungsbehörden nicht ausdrücklich erklärt haben, ob der USDt MiCA-konform ist, bleibt seine Konformität unklar. Juan Ignacio Ibañez, Mitglied des Technischen Komitees der MiCA Crypto Alliance, erläuterte die Situation gegenüber Cointelegraph:

"Keine Regulierungsbehörde hat explizit erklärt, dass USDT nicht konform ist, aber das bedeutet nicht, dass es konform ist."

Ibañez merkte an, dass Börsen wie Binance und Crypto.com den Handel mit USDT fortgesetzt haben und betonte, dass es für diese Plattformen keine unmittelbare Verpflichtung gibt, dem Beispiel von Coinbase zu folgen.

Er deutete an, dass die Entscheidung von Coinbase eine vorsorgliche Haltung widerspiegeln könnte, um Compliance-Risiken und regulatorische Unsicherheiten zu mindern.

Ibañez warnte jedoch, dass USDT-Delistings in der gesamten EU immer noch passieren könnten, da die Durchsetzung der MiCA am 30. Dezember beginnt, und erklärte:

"Wir sollten das Datum des 30. Dezembers im Auge behalten. Die Frage ist, ob alle Börsen USDT auf einmal auslisten werden, ob dies schrittweise geschieht oder ob einige abwarten und auf Erklärungen der Regulierungsbehörden warten werden."

Ibañez zufolge könnte ein abwartender Ansatz im Zusammenhang mit den MiCA-Anforderungen ein übermäßiges regulatorisches Risiko mit sich bringen.

Es sind Berichte aufgetaucht, die darauf hindeuten, dass die EU-Börsen verpflichtet sein könnten, USDt von Tether bis zum 30. Dezember auszulisten.

Die europäischen Regulierungsbehörden haben jedoch noch keine endgültige Stellungnahme zu dieser Angelegenheit abgegeben.

Bereits im Oktober 2024 lehnte es die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), eine wichtige Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der MiCA-Vorschriften, ab, sich dazu zu äußern, ob USDt im Rahmen der Verordnung als eingeschränkter Stablecoin eingestuft würde.

Ein Sprecher der ESMA wies damals darauf hin, dass die Regulierungsbehörde mit den Beteiligten zusammenarbeitet, um Stablecoin-Fragen im Rahmen von MiCA zu klären.

Am 27. 27. Dezember wird USDT weiterhin aktiv an zahlreichen europäischen Börsen gehandelt, darunter Binance EU und Crypto.com.

Crypto.com lehnte es ab, sich dazu zu äußern, ob sie planen, USDT in der EU bald von der Liste zu nehmen.

Ein Sprecher von Binance bestätigte indes, dass die Vorgehensweise für Nicht-MiCA-Stablecoins im Juni 2024 unverändert bleibt und erklärte:

"USDT wird weiterhin für die Verwahrung unterstützt; Einzahlungen und Abhebungen sind davon nicht betroffen.

Dennoch empfehlen wir den Nutzern, USDC und EURI zu verwenden, da es sich hierbei um MiCA-konforme Stablecoins handelt."

Obwohl die MiCA-Umsetzungsphase am 30. Dezember 2024 endet, sieht die Verordnung eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten innerhalb des insgesamt 36-monatigen Zeitrahmens vor.

Die ESMA hat darauf hingewiesen, dass die EU-Mitgliedstaaten Übergangsmaßnahmen erlassen können, die es Unternehmen, die bereits Krypto-Asset-Dienste nach nationalem Recht anbieten, ermöglichen, ihre Tätigkeit während dieser Phase fortzusetzen.

Eine dieser Maßnahmen ist die "Grandfathering"-Klausel, die es Unternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 Krypto-Vermögensdienstleistungen nach nationalem Recht anbieten, erlaubt, dies bis zum 1. Juli 2026 zu tun, oder bis sie eine MiCA-Zulassung erhalten oder diese verweigert wird.

Außerdem wird für Unternehmen, die bis zum 30. Dezember bereits nach nationalem Recht zugelassen sind, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren gelten, das ihnen einen leichteren Übergang zur MiCA-Konformität ermöglicht.

Die ESMA warnte jedoch, dass diese Übergangsphase zu einem unterschiedlichen Verbraucherschutzniveau in den einzelnen Mitgliedstaaten führen könnte.

Eine von der ESMA vorgelegte Liste zeigt die unterschiedlichen Bestandsschutzfristen in den EU- und EWR-Ländern auf.

Frankreich und Estland haben sich beispielsweise für eine 18-monatige Frist entschieden, während Österreich, Griechenland und Spanien eine 12-monatige Übergangsfrist einführen werden.

Im Gegensatz dazu werden Länder wie die Niederlande eine sechsmonatige Bestandsschutzfrist haben.

Quellen:

https://cointelegraph.com/news/tether-usdt-eu-mica-compliance-uncertainty

https://www.bloomberg.com/news/articles/2024-12-20/tether-mica-exit-puts-europe-at-risk-of-missing-crypto-boom-usdt

https://x.com/MMCrypto/status/1872570728274702625

https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica

https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/List_of_MiCA_grandfathering_periods_art._143_3.pdf

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