SEC legt allgemeine ETF-Listing-Standards für schnelle Genehmigungen fest

!SECdelays

Die US-Börsenaufsichtsbehörde hat neue Standards genehmigt, die das Genehmigungsverfahren für Spot-Kryptowährungs-ETFs beschleunigen könnten, da nicht mehr jeder Antrag einzeln geprüft werden muss.

Die Entscheidung, die an Börsen wie Nasdaq, NYSE Arca und Cboe BZX eingereicht wurde, führt die Regel 6c-11 ein, um die Genehmigungen zu straffen. Dadurch wird das Prüfverfahren, das in der Vergangenheit Monate gedauert hat, erheblich verkürzt.

"Mit der Genehmigung dieser allgemeinen Börsenzulassungsstandards stellen wir sicher, dass unsere Kapitalmärkte der beste Ort der Welt bleiben, um sich an der bahnbrechenden Innovation digitaler Vermögenswerte zu beteiligen", sagte der SEC-Vorsitzende Paul Atkins. Er fügte hinzu: "Diese Genehmigung trägt dazu bei, die Wahlmöglichkeiten der Anleger zu maximieren und Innovationen zu fördern, indem sie den Börsenzulassungsprozess vereinfacht und die Hürden für den Zugang zu digitalen Anlageprodukten auf den vertrauenswürdigen amerikanischen Kapitalmärkten verringert."

Branche sieht es als positives Signal

Der Zeitpunkt ist günstig, da Spot-ETF-Anträge für Solana, XRP, Litecoin und Dogecoin auf Entscheidungen warten, zusammen mit anderen wie Avalanche, Chainlink, Polkadot und BNB. Die SEC hatte ab Oktober anstehende Fristen, um auf diese Einreichungen zu reagieren.

Bloomberg-Analyst James Seyffart bezeichnete die Entwicklung als "das Krypto-ETP-Rahmenwerk, auf das wir gewartet haben" und deutete an, dass in den kommenden Wochen und Monaten eine Welle von Krypto-Investmentprodukten in den Vereinigten Staaten auf den Markt kommen könnte.

Bedingungen und Bedenken der Anleger

Um sich zu qualifizieren, muss ein Krypto-Spot-ETF entweder an einen Rohstoff gebunden sein, der an einem Markt gehandelt wird, der der Intermarket Surveillance Group angehört und Zugang zur Überwachung hat, oder an einen Terminkontrakt, der seit mindestens sechs Monaten an einem ausgewiesenen Kontraktmarkt notiert ist und für den eine Vereinbarung über die gemeinsame Überwachung besteht. Ein börsengehandelter Fonds kann sich auch qualifizieren, wenn er bereits von einem anderen, an einer nationalen Wertpapierbörse notierten Fonds mit einem Anteil von mindestens 40 % nachgebildet wird.

Börsen, die Krypto-ETFs außerhalb dieser Kriterien auflisten wollen, müssen weiterhin einen individuellen Antrag bei der SEC stellen.

Kommissarin Caroline Crenshaw äußerte jedoch Bedenken gegen das Schnellverfahren, da dadurch Produkte eingeführt werden könnten, bei denen eine gründliche Prüfung des Anlegerschutzes fehlt.

"Die Kommission unterlässt es, diese Vorschläge zu prüfen und die erforderlichen Feststellungen zum Anlegerschutz zu treffen, und bringt stattdessen im Eiltempo diese neuen und wohl unerprobten Produkte auf den Markt", warnte sie.

Quellen:

https://cointelegraph.com/news/sec-approves-generic-etf-listing-standards-clearing-path-for-digital-asset-listings-without-individual-approval

https://www.sec.gov/files/rules/sro/nasdaq/2025/34-103995.pdf

https://x.com/EricBalchunas/status/1968438815246197182

https://x.com/JSeyff/status/1968437645660352620

Kommt eine Beschleunigung der Krypto-ETF-Zulassung?